Suunto garantiert, dass Suunto oder ein autorisiertes Suunto Servicezentrum (im Folgenden als Servicezentrum bezeichnet) während der Garantiefrist gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser eingeschränkten Garantie nach eigenem Ermessen Material- oder Verarbeitungsfehler kostenlos entweder durch a) Reparatur oder b) Austausch oder c) Auszahlung des Kaufpreises für das Produkt nachbessert. Diese eingeschränkte Garantie ist nur in dem Land gültig und einklagbar, in dem das Produkt erworben wurde, es sei denn, es gilt eine anderslautende lokale Gesetzgebung.
Die eingeschränkte Garantiefrist beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum. Die Garantiefrist für Produkte beträgt 2 (zwei) Jahre, sofern dies nicht anders angegeben ist.
Für Zubehör einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, kabellose Sensoren und Sender, Ladegeräte, Kabel, aufladbare Batterien, Riemen, Armbänder und Schläuche gilt eine Garantiefrist von 1 (einem) Jahr.
Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für:
Suunto garantiert nicht, dass das Produkt oder Zubehör unterbrechungs- oder fehlerfrei funktioniert, oder, dass das Produkt oder Zubehör in Verbindung mit der Soft- oder Hardware von Fremdfirmen funktioniert.
Diese eingeschränkte Garantie ist nicht für Produkte oder Zubehör einklagbar:
Um eine Garantieleistung von Suunto beantragen zu können, müssen Sie den entsprechenden Kaufbeleg vorlegen. Weitere Informationen zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen erhalten Sie unter www.suunto.com/warranty, bei Ihrem autorisierten örtlichen Suunto Händler oder telefonisch beim Suunto Contact Center.
In dem gemäß den geltenden Gesetzen maximal zulässigen Umfang ist diese eingeschränkte Garantie Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel. Sie ersetzt alle stillschweigenden oder ausdrücklichen sonstigen Garantien. Suunto übernimmt keinerlei Haftung für besondere und zusätzliche Schadensansprüche, Nebenschäden, Bußzahlungen oder Folgeschäden, einschließlich Verlust von erwarteten Gewinnen, Datenverlust, Nutzungsausfall, Kapitalaufwendungen, Kosten für Ersatzausrüstungen oder -einrichtungen, Ansprüche Dritter, Sachschäden, die sich aus dem Kauf oder Gebrauch des Produkts oder aus einer Garantieverletzung, einem Vertragsbruch, Fahrlässigkeit, Produktfehlern, unerlaubter Handlung oder rechtlichen oder gesetzlichen Umständen ergeben, u.a. Dies gilt auch für den Fall, dass Suunto sich der Wahrscheinlichkeit derartiger Schäden bewusst war. Suunto haftet nicht für Verzögerungen bei der Erbringung von Garantieleistungen.